Frauencoaching : ***Heilkunde, Therapie und Selbständigkeit

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Freitag, 03 März, 2006

***Heilkunde, Therapie und Selbständigkeit

Das Handbuch für die Praxis
Der Verlag: Das Buch ist in Form eines Dialoges zwischen der Autorin und 5 Frauen aufgebaut. Jede der Frauen steht für eine andere Voraussetzung:

  • Heilpraktikerin, gelernte Krankenschwester, die bisher in ihrer Wohnung praktizierte und nun mit anderen Kolleginnen in gemeinsamen Räumen zusammen arbeiten möchte.
  • Frisch gebackene Heilpraktikerin, die bislang eine 3/4 Stelle als Buchhändlerin hatte, die ihre Selbständigkeit aufbauen und die Anstellung Zug um Zug abbauen will.
  • Psychologin, fest angestellt, die künftig eine eigene Praxis in ihrer Wohnung eröffnen möchte und ihre Anstellung völlig aufgeben.
  • Pädagogin mit "kleinem HP-Schein", möchte künftig finanziell unabhängig von ihrem Mann sein und mit einer Heilerin zusammen arbeiten.
  • Eine Bankkauffrau, die keine HP-Prüfung ablegen will, sondern ihre geistigen Heilweisen ausüben und mit anderen in einer Praxis zusammen arbeiten.

Hieraus ergeben sich viele Fragestellungen, die mittels des Buches besprochen werden. Zum Beispiel: Freier Beruf oder Gewerbe? Vom Nebenberuf zum Hauptberuf. Heilen - Was das HPG für Heilerinnen übrig lässt - Namen, Techniken, Erlaubtes & Unerlaubtes. Rechtsformen - Zusammenarbeit - Praxisgemeinschaft - Einzelpraxis. Kapitalbedarf und Betriebskosten, Einnahmen. Übergabe & Übernahme. uvm.

Anja Kolberg: Die Autorin Marie Sichtermann, selbst Heilpraktikerin und Juristin, beantwortet Ihnen in diesem Ratgeber Ihre Fragen sehr praxisnah, fundiert (mit Gesetzestexten) und umfassend. Mir gefällt besonders, dass die Autorin die Leserin immer wieder anregt, sich auch persönlich mit der Gesetzeslage auseinander zusetzen, zu verstehen, was möglich ist. Für mich zeigt dies den Weg zu einer Freiheit, mit der frau "Herr" der Lage wird. Zwei Heilpraktikerinnen - eine aus Düsseldorf, eine aus Erfurt - erzählen ihren Werdegang und ergänzen die Theorie durch lebendige Realität.

Ein praxisnaher Ratgeber aus Expertenhand! Meine Empfehlung für alle, die sich in Heilkunde und Therapie selbständig machen möchten.

Linktipp: Am 2. März 2004 sprach das Bundesverfassungsgericht ein Urteil zu geistigem Heilen. "Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Handauflegen aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis.", so der Dachverband Geistiges Heilen e.V., es gibt jedoch eine wichtige Voraussetzung, die Sie beim DGH e.V. nachlesen können. Dort finden Sie auch weitere juristische Informationen und Tipps - insbesondere auch für Patienten - zu diesem Thema.

Erstellt durch: Anja Kolberg
Thema: Buch: Selbstständigkeit

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